Teilnahmebedingungen

für Freizeiten…

Wir sind ein christlicher Verein mit Sitz in Frankfurt am Main. Ziel unserer Arbeit ist die christliche Chor- & Jugendarbeit. In diesem Sinne führen wir regelmäßig Freizeiten durch. Leider sind auch wir verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen.
Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem! Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden Hinweise und Reisebedingungen. Ohne die geht es leider nicht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie aufmerksam die Hinweise und Bedingungen durch!
Die Freizeiten bieten die Chance, Leben zu teilen und zu einer echten Gemeinschaft zusammen zu wachsen. Deshalb setzen wir eine verbindliche Teilnahme an den gemeinsamen Veranstaltungen und Mahlzeiten voraus.
Unsere Freizeiten sind christlich geprägt.

Anmeldung
Mit der Anmeldung, welche ausschließlich in Textform erfolgen kann, bietet der Teilnehmer (soweit dieser minderjährig ist, seine gesetzlichen Vertreter im eigenen Namen) dem Verein Musical-KIDS e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer – bei Minderjährigen durch seine gesetzlichen Vertreter und mit diesen selbst – kommt durch die Anmeldebestätigung in Textform zustande.

Leistungen
Die Leistungsverpflichtung des Vereins Musical-KIDS e.V. ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen und dem Teilnehmer übermittelten Freizeitprospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen. Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Verein Musical-KIDS e.V.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular (Freizeitpass) mitzuteilen.

Anzahlung / Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung, die zusammen mit dem Sicherungsschein und der Rechnung versendet wird, ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20,- Euro zu leisten, die auf den Freizeitpreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist, ohne erneute Aufforderung, bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn, auf das angegebene Konto zu überweisen. Zahlungen des Teilnehmers sind in jedem Falle erst fällig und werden erst entgegengenommen, wenn dem Teilnehmer ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 1 Satz 2 BGB übermittelt wurde.

Änderungen der Reiseleistungen
Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Rücktritt/Kündigung
Bei kurzfristigem Rücktritt wird folgende Entschädigung fällig: vom 44. bis 31. Tag 25%, vom 30. bis 20. Tag 30%, vom 19.-10. Tag 50%, vom 9.- 6. Tag 70%, vom 6. Tag bis Freizeitbeginn 100%, (die Tage verstehen sich immer vom Freizeitbeginn zurückgerechnet), mindestens jedoch 20,- Euro. Maßgeblich ist der Eingang des schriftlich erklärten Reiserücktritts.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters bzw. der von ihm eingesetzten Reiseleitung, nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Veranstalter so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.W

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung.

Haftung
Die vertragliche Haftung des Vereins Musical-KIDS für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Versicherungen
Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers wegen Fehlern der Reise einschließlich Minderung, Kündigung und Schadensersatz (§§ 651 c – 651 f BGB) gegenüber dem Veranstalter verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt nicht für Ansprüche aus deliktischer Haftung des Veranstalters Die gesetzliche Regelung des §651g Abs. 2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last.

Obliegenheiten des Teilnehmenden
Ausschlussfrist, Kündigung durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom Veranstalter in Form der Informationsbriefe zugehen, verpflichtet.
Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651d Abs. 2 BGB) hat der Teilnehmer bei Reisen mit dem Veranstalter dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem vom Veranstalter eingesetzten Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Beauftragten des Veranstalters (Freizeitleiter) eine vom Teilnehmer bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Teilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach §651e Abs. 3 und 4 BGB. Das Recht des Teilnehmers, Schadensersatz gemäß §651j BGB zu verlangen, bleibt durch die vorstehende Bestimmung unberührt. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Datenschutz
Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet. Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Weiterhin können personenbezogene Daten zur Beantragung von öffentlichen Zuschüsse an die zuständigen Behörden / Kommunen und Kirchen weitergeleitet werden.
Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Zur Bildung von Fahrgemeinschaften werden Name, Wohnort und Kontaktdaten (z. B. Ruf-/Handy-Nummer, E-Mail-Adresse) an andere Teilnehmer der Maßnahme weitergegeben, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.
Teilnehmer haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Sonstiges
a. Als Teilnehmende kommt grundsätzlich Jede und Jeder in Betracht, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben ist.

b. Anmeldebestätigungen und Rechnung werden nach Eingang der Anmeldung in Textform zugesandt.

c. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit versenden wir mit einem Vorbereitungsbrief nähere Informationen. Die Zahlung des Reisepreises ist in Ziffer 3 der Reisebedingungen festgelegt. Zahlen Sie bitte – mit Angabe der Rechnungs- und Teilnehmenden Nummer – durch Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Vereins Musical-KIDS e.V., Evangelische Bank Kassel, IBAN: DE17 5206 0410 0004 0028 57, BIC: GENODEF1EK1.

d. Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, eventuell eine Rücktrittsentschädigung des Veranstalters gemäß den Rücktrittsvereinbarungen unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

e. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.

f. Auf unseren Freizeiten gilt striktes Rauch- & Alkoholverbot für die Teilnehmer. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich daran zu halten. Den Anweisungen der Mitarbeiter bzw. der Freizeitleitung sind Folge zu leisten.

g. Die Freizeithäuser sind einfache Häuser mit unterschiedlichen Standards. Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt. Unsere Freizeiten finden in der Regel in Selbstversorgerhäusern statt. Mithilfe beim Spülen usw. wird von den Teilnehmern erwartet.

h. Die Erziehungsberechtigen erkennen mit der Anmeldung/dem Freizeitpass an, dass während der Freizeit Konzerte und Aufführungen stattfinden können, und erlauben ihrem Sohn / ihrer Tochter daran teilzunehmen. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass Fotos und Filmmaterial der Kinder in öffentlichen Medien (Internetseite, Facebook-Seite des Veranstalters, Youtube-Kanal des Veranstalters, Prospekte, Rundbriefe, Foto-DVD, Newsletter etc,) und auf Produkten unseres Verlages veröffentlicht werden können.
Diese Einwilligung ist unwiderruflich.

Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Frankfurt.

Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes dieser Reisen ist der Verein Musical-KIDS e.V., Am Herrenhof 7, 60435 Frankfurt am Main.
Stand: Mai 2018